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Unsere Rechtsgebiete

im Detail

Beamtenrecht

Das Beamtenrecht ist mit dem privaten Arbeitsrecht im Hinblick auf den Leistungszweck und -Inhalt verwandt, weist aber erhebliche Besonderheiten auf. Wird das Arbeitsverhältnis durch den privatrechtlichen Arbeitsvertrag sowie Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge gestaltet, erfolgt die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses einseitig hoheitlich durch Gesetze und Verordnungen. Für die Landesbeamten kommen die beamtenrechtlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zur Anwendung, der Bund statuiert das Beamtenrecht der Bundesbeamten. Daraus folgt ein „Regelungsdickicht“ durch das wir insbesondere Bundesländer und Kommunen sowie Beamten rechtsicher begleiten.

Im Schwerpunkt betreuen wir hier in folgenden Bereichen:

  • Abordnung/Versetzung
  • Beamtenversorgung
  • Beurteilung
  • Beförderung
  • Besoldung
  • Dienstunfähigkeit
  • Einstweiliger Ruhestand
  • Entlassung
  • Ernennung
  • Konkurrentenschutz/Konkurrentenklage
  • Laufbahnrecht
  • Reisekosten

Dr. Gloistein & Partner unterstützen Sie in sämtlichen Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht).

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