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Arbeitsstrafrecht
Das Arbeitsrecht hat eine bedeutende strafrechtliche Seite. Viele Regelungsgegenstände des Arbeitsrechts weisen strafrechtliche Flankierungen auf. So können kündigungsrelevante Pflichtverletzungen von Arbeitnehmern gleichzeitig Straftatbestände erfüllen bzw. Strafanzeigen nach sich ziehen. Zahlreiche, dem Arbeitsrecht zuzuordnende Gesetze beinhalten Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände, die insbesondere rechtswidriges Verhalten von Arbeitgebern sanktionieren sollen. Schwerpunkte finden sich hier in folgenden Themen:
- Arbeitsschutzrecht
- Arbeitszeitrecht
- Betriebsverfassung/Behinderung der Betriebsratsarbeit
- Illegale Arbeitnehmerentsendung
- Illegale Arbeitnehmerüberlassung
- Illegale Ausländerbeschäftigung
- Lohnwucher
- Steuerhinterziehung
- Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
Hier unterstützen wir zunächst „vorbeugend“ in der Beratung von Unternehmen/Arbeitgebern zu Strategien der Vermeidung von Strafbarkeiten. Ferner begleiten wir Sie durch das Ermittlungsverfahren, nehmen Akteneinsicht und verfassen abgestimmte Stellungnahmen zu Strafvorwürfen. Schließlich übernehmen wir Verhandlungen mit Strafverfolgungsbehörden/Strafgerichten und die Strafverteidigung in der Hauptverhandlung sowie der Berufung.