Dr. Gloistein & Partner

Schlagwort 5 AZR 347/11

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Bezahlung von Mehrarbeit/Überstunden – neue Spielregeln des Bundesarbeitsgerichts:

  Die gesetzliche höchstzulässige Arbeitszeit beläuft sich in Arbeitsverhältnissen auf 48 Stunden pro Woche, vorrübergehend kann eine Anhebung auf bis…

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