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Vom Arbeitnehmer zum Geschäftsführer und zurück? Was muss der GmbH-Geschäftsführer beachten?

Die Rechtsbeziehungen des GmbH-Geschäftsführers zur Gesellschaft unterscheiden sich wesentlich von denjenigen eines angestellten Mitarbeiters. Der Geschäftsführer ist gesetzlicher Vertreter der GmbH. Da er dem Status des Arbeitgebers wesentlich näher als dem des Arbeitnehmers ist, ist eine Abkopplung von wesentlichen Schutzrechten der Arbeitnehmer erfolgt. So kann sich der GmbH-Geschäftsführer gemäß § 14 Abs. 1 KSchG nicht auf den gesetzlichen Kündigungsschutz berufen. Der Gang zum Arbeitsgericht ist ihm nach § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG verwehrt.

1. Die Problemstellung

Lange Zeit wurde diskutiert, welche Rechte der Geschäftsführer in Anspruch nehmen kann, wenn er vor der Berufung und Einstellung als Geschäftsführer bereits als Arbeitnehmer im Unternehmen tätig war.
Erörtert wurde die Möglichkeit, auch weiterhin Arbeitnehmerschutzrechte, insbesondere den Kündigungsschutz nach dem KSchG in Anspruch nehmen zu können. Ersonnen wurde die Idee, das Arbeitsverhältnis könne bei einer Berufung des Arbeitnehmers zum Geschäftsführer fortbestehen. Ende dann z.B. das Geschäftsführeranstellungsverhältnis, berühre dieses das quasi im Hintergrund bestehende Arbeitsverhältnis nicht. Insoweit genieße der „Arbeitnehmer“ weiter Kündigungsschutz. Argumentiert wurde, dass der Arbeitsvertrag zwar grundsätzlich durch den Geschäftsführeranstellungsvertrag aufgehoben werden könnte, regelmäßig jedoch nicht das Schriftformerfordernis nach § 623 BGB gewahrt wird.

2. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Das BAG hat in einer Entscheidung vom 19.07.2007 derartigen Überlegungen ein jähes Ende gesetzt. Es urteilte, dass ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages beendet wird, es sei denn, die Parteien hätten klar und eindeutig etwas anderes vereinbart. Das BAG stellt die Vermutung auf, dass mit dem Abschluss des Geschäftsführerdienstvertrages das ursprüngliche Arbeitsverhältnis per sofort beendet wird. Wird der Geschäftsführeranstellungsvertrag schriftlich geschlossen, ist damit gleichzeitig das Schriftformerfordernis für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 623 BG gewahrt (BAG, Urteil vom 19.07.2007, Az. 6 AZR 774/06).

Diese Entscheidung des BAG bringt sowohl für Arbeitnehmer/ Geschäftsführer als auch für Arbeitgeber in der Rechtsform einer GmbH Rechtssicherheit in einer über lange Zeit kontrovers diskutierten Frage. Konsequenz der Entscheidung ist aber weiter, dass bei beabsichtigter Aufrechterhaltung des Arbeitnehmerschutzes bei Wechsel in die Geschäftsführerstellung ein sorgfältiges Aushandeln der maßgeblichen Vertragsbedingungen erforderlich ist. Darauf sollte jeder Geschäftsführer der GmbH bei Ablauf seines Anstellungsvertrages besonderes Augenmerk legen.