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Gut beraten

Über die Kanzlei Dr. Gloistein & Partner

Gerade komplexe Probleme und Fragestellungen sind bei uns in guten Händen. Wir lösen ihre rechtlichen Fragestellungen gründlich, fundiert und wirtschaftlich sinnvoll. Wichtig sind uns dabei Kreativität und eine intensive persönliche Betreuung. Wir sind daher auch nicht nur in den „klassischen“ anwaltlichen Betätigungsfeldern aktiv (Betreuung von Rechtsstreitigkeiten, Klageverfahren). Viele Unternehmen betrauen uns vorübergehend bei Personallücken oder langfristig mit der Funktion einer externen Personalleitung/Personalabteilung.

Gestaltungsberatung

Wir beraten in der Gestaltung von Abläufen/Prozessen, im Vorfeld arbeitsrechtlicher Maßnahmen und bei Verträgen und Vereinbarungen jeglicher Art. So prüfen wir mit Ihnen, ob z.B. eine Abmahnung gerechtfertigt ist, wie eine solche abzufassen ist, welche arbeitsrechtlichen Reaktionen auf Pflichtverletzungen zielführend und rechtsbeständig sind usw. Verträge und Vereinbarungen, aber auch Arbeitszeugnisse gestalten wir unter Zugrundelegung der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung der Arbeitsgerichte.
Dadurch werden schon im Vorfeld juristische und damit einhergehende wirtschaftliche Risiken gemindert bzw. beseitigt.

Rechtsstreitigkeiten

Die Interessen unserer Mandantin vertreten wir sowohl in der Durchsetzung als auch in der Abwehr von Forderungen/Rechten. Wir agieren in behördlichen Antrags- und Widerspruchsverfahren. Schließlich führen wir für Sie Verfahren und Prozesse vor den Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial -und Zivil-/Strafgerichten im Rahmen unserer Kernkompetenzen.

Externe Personalleitung

In vielen Unternehmen/Betrieben erweist sich die durchgängige Vorhaltung von Personal für die Personalleitung/-Verwaltung als unwirtschaftlich. Wir übernehmen diese Funktionen mit Erfahrungen in der Personalführung und der Steuerung betrieblicher Prozesse. Dabei können wir eine durchgängige Betreuung gewährleisten, so auch bei zeitweiliger Nichtverfügbarkeit von Mitarbeitern des Bereichs der betrieblichen Personalleitung (z.B. aufgrund Elternzeit, Urlaub, Kündigung).
Bei Wahrnehmung der Funktion der ausgelagerten Personalabteilung sind wir im Rahmen der jeweiligen Festlegungen mit unseren Auftraggebern regelmäßig im Betrieb vor Ort.