Der Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers ist ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, regelmäßig aber kein Arbeitsvertag. Daraus ergibt sich, dass in Arbeitsverhältnissen zur Geltung kommende Schutzgesetze im Geschäftsführeranstellungsverhältnis nicht oder nur einschränkend zur Anwendung gelangen. Die Rechtsposition eines Geschäftsführers einer GmbH ist damit erheblich schwächer als diejenige ... weiterlesen
Verfasst von Dr. Hermann Gloistein
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